Hier gäb's eh nur kalten Kaffee zu sehen.
Lass mal lieber sprechen.
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Glaubenssatz
KI ist das Werkzeug. Menschlichkeit
bleibt unsere Unterschrift.
Process·Belief·Human·Agentics
Leistungen
Drei Säulen.
Ein Studio.
Wir bauen die Systeme, betreiben die Workflows und produzieren die Bilder
— Du entscheidest, was rausgeht.
01 · Betrieb
Wir halten am Laufen.
KI-gestützte Workflows für Social Media, Inbox und Reporting.
Wir bauen, betreiben und übergeben verzehrfertige Inhalte.
Social-Media-Pipelines
Email- & Pressespiegel-Automation
Notion als Command Center
02 · Ästhetik
Wir geben das Gesicht.
Film, Foto, Markenstimme. Echte Bilder statt Stockware.
Erzählung mit Haltung — auch wenn die KI mitschreibt.
Medien- & Filmproduktion
Markenstrategie & Tone of Voice
Corporate Identity
03 · Audit
Wir zeigen die Wahrheit.
Wo lohnt KI bei Euch — und wo nicht? Audits, Workshops und
Transformationsbegleitung für Mittelstand und Agenturen.
KI-Audits & Roadmaps
Workshops für Teams
Pilotprojekte ab 3 Monaten
Case · Live
Bar Symposium Cologne 2026.
Das größte Branchen-Event für Hospitality im DACH-Raum
— und seit Jahren unser Maßstab für agentisches Arbeiten.
Zwei Tage. Rund 2.500 Gäste aus Bar, Gastronomie,
Spirituosen und Hospitality. Eine Stage, ein Industry Report,
ein Programm, das die Branche bewegt — kuratiert mit
Felix Egger & Dominik MJ als Veranstalter.
Ton & Taxis betreibt das, was im Hintergrund läuft:
Kommunikation, Social Media, Industry Report,
visuelle Linie, Newsletter und die KI-gestützten
Workflows für Inbox-Triage, Pressespiegel und Sponsoring-Pipeline.
Wir koordinieren mit Speakern, Brand-Partnern und Locations —
damit Felix und Dominik Programm machen können,
während die Maschine drum herum still tickt.
11. & 12. Mai 2026Halle Tor 2 · KölnSeit 2022 betreut
Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV
Kaya Philip Erdem Am Pistorhof 3 50827 Köln
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
1.1 Im Folgenden sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Inanspruchnahme der von Ton & Taxis – Ton- und Medienproduktion, Am Pistorhof 3, 50827 Köln (nachfolgend: Produktion) angebotenen Dienstleistungen niedergelegt. Nähere Angaben über die Produktion, insbesondere Kontaktinformationen sowie Auskunft über die vertretungsberechtigte Person sind dem Impressum zu entnehmen.
1.2 Einhergehend mit dem Vertragsschluss bestätigt der Auftraggeber sein Einverständnis mit den nachfolgenden Geschäftsbedingungen, die für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der Produktion und dem Auftraggeber gelten.
2. Vertragsschluss
2.1 Die Angebote der Produktion sind freibleibend und unverbindlich.
2.2 Ein Vertrag zwischen der Produktion und dem Auftraggeber kommt zustande, indem der Auftraggeber das Angebot der Produktion annimmt. Die Annahme durch den Auftraggeber erfolgt durch dessen Erklärung. Diese ist an keine Formerfordernis gebunden und kann daher sowohl mündlich, als auch in Textform, schriftlich oder in elektronischer Form ergehen.
3. Leistungen und Leistungsbeschreibung
3.1 Das Leistungsspektrum der Produktion umfasst die Konzeption und Durchführung von Dienstleistungen auf den Gebieten der Medien- und Tonproduktion (Filmproduktionen, Streamingproduktionen, Audioproduktionen, Konzertproduktionen, Consulting) und im Marketing (Werbe- und Kommunikationskonzepte, Consulting, Schaffung von Corporate Identity).
3.2 Gegenstand des Vertrages ist die entgeltliche Erbringung der vom Auftraggeber gewählten Ton- und/oder Medienproduktionen bzw. dessen Dienstleistungen und/oder Marketing-produktionen bzw. dessen Dienstleistungen.
4. Lieferung und Lieferfristen
4.1 Lieferfristen und Liefertermine sind nur verbindlich, wenn der Auftraggeber etwaige Mitwirkungspflichten ordnungsgemäß erfüllt hat und die Termine von der Produktion schriftlich bestätigt worden sind.
5. Vergütung & Zahlungsmodalitäten
5.1 Vereinbarte Preise sind Netto-Preise, zu denen die jeweils geltende Mehrwertsteuer hinzukommt. Rechnungen sind sofort nach Eingang beim Auftraggeber, spätestens jedoch innerhalb von 2 Wochen zu bezahlen.
5.2 Bei einem Auftragsvolumen über 5.000 € netto und soweit schriftlich nicht anders vereinbart, sind Abschlagszahlungen nach folgender Maßangabe zu erbringen: 40% des Auftragsvolumens ist mit Auftragserteilung, 20% bei technischem Produktionsbeginn und 40% bei Übergabe der Leistung binnen 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig.
6. Mitwirkungspflichten
6.1 Der Auftraggeber ist zur konstruktiven Mitwirkung bei der Leistungserbringung durch die Produktion verpflichtet.
7. Nutzungsrechte
7.1 Der Auftraggeber erhält von der Produktion grundsätzlich an allen vertraglichen Leistungen in der gelieferten Form nach vollständiger Bezahlung der Vergütung ein einfaches, nicht ausschließliches, auf das Gebiet der BRD beschränktes Nutzungsrecht.
7.3 Die Produktion ist berechtigt, den Auftraggeber in geeigneter Form als Referenz zu benennen.
8. Haftung
8.1 Die Produktion haftet – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
9. Schlussbestimmungen
9.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist Köln.